Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen ( AGBB )
1. Mit der Bezahlung des Flugpreises kommt der Beförderungsvertrag zwischen dem Fluggast und dem Rundflugunternehmen Technische Restauration W. Zinke GmbH, HRB 18690, zustande und der Fluggast erwirbt den Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit der AN-2 mit der gebuchten Flugdauer. Sollten aus Gründen, die nicht in der Verantwortung des Rundflugunternehmens liegen, eine kürzere Flugzeit bedingen, so gilt der Flug ab 2/3 der gebuchten Flugdauer als vertragsmäßig erfüllt.
2. Das Flugticket ist ein Jahr ab Ausgabedatum gültig. Die Gültigkeit kann in begründeten Fällen verlängert werden. Es ist auf eine geeignete Person übertragbar. Zur Vereinbarung eines Flugtermins setzt sich der Fluggast mit dem Rundflugunternehmen in Verbindung, telefonisch oder per online Check In. Der Fluggast ist für die Einlösung seines Flugtickets selbst verantwortlich. Schadensersatzansprüche wegen wetterbedingter oder technischer Flugabsagen sind ausgeschlossen, es wird ein Ersatztermin gestellt.
3. Vor und während der Fluges besteht für den Fluggast Alkoholverbot. Angetrunkene oder unter Drogeneinfluss stehende Fluggäste wird die Beförderung verweigert. Fluggäste, die gegen die Anweisung des Piloten und der Crew verstoßen, können vom Flug ausgeschlossen werden. Eine Erstattung des Flugpreises ist in diesem Falle ausgeschlossen.
4. Aus Sicherheitsgründen behält sich die Crew das Recht zur Fluggastgepäckkontrolle vor! Bitte nehmen nur unbedingt benötigtes Gepäck mit an Bord. Im Flugzeug ist nur wenig Platz dafür und Sie verkürzen damit die Abfertigungszeiten. Eine Haftung für Gepäck, Foto- und Filmgeräte wird nicht übernommen. Bei der Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die stoßsichere Verwahrung während des gesamten Fluges verantwortlich. Der Fluggast ist auch dafür verantwortlich, dass weitere Fluggäste durch sein Gepäck, Foto- und Filmgeräte nicht zu Schaden kommen. Handys dürfen nur ausgeschaltet (Luftfahrtmodus) während des Fluges mitgeführt werden.
5. Für pünktliches Erscheinen am Startplatz ist der Fluggast selbst verantwortlich. Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage führen zum Verlust des gezahlten Flugpreises. Vereinbarte Termine sind für Sie verbindlich und können nur mit der Zustimmung des Luftfahrtunternehmens bis 48 Stunden vor Flugantritt geändert werden. Es besteht die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu stellen.
6. Tritt der Fluggast vom Beförderungsvertrag zurück, werden für die Bereitstellung und den Verwaltungsaufwand pauschal 25,- Euro berechnet (Stornogebühr).
7. Sollten einzelne Klauseln dieser AGBB ungültig sein oder werden, bleiben alle übrigen Klauseln davon unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Beförderungsvertrag bzw. Erwerb von Flugtickets entstehenden Ansprüchen und Rechtsstreitigkeiten ist Zwönitz.
Zwönitz, im Februar 2018
Die AGBBs zum Download als PDF: hier